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EU-Streitschlichtung

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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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Auszug aus der Satzung

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ zur Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung zur Errichtung einer zentralen Gedenkstätte an die Flutkatastrophe vom 14.07.2021 an der Ahr. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung (und den Erhalt) der Gedenkstätte. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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